- Zuschlagssystem
- Regelungsform der ⇡ Steuerertragshoheit zwischen öffentlichen Aufgabenträgern im aktiven Finanzausgleich. Beim Z. wird das Recht zur Wahl und Ausgestaltung öffentlicher Einnahmequellen einem – i.d.R. dem zentralen – Aufgabenträger zugewiesen, anderen Aufgabenträgern aber das Recht eingeräumt, auf die Bemessungsgrundlage oder Abgabeschuld dieser Einnahmequelle einen Zuschlag zu erheben.- Formen: a) Ungebundenes Z.: Höhe des Zuschlags ist nicht geregelt.- b) Gebundenes Z.: Höhe des Zuschlags ist begrenzt.- In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchensteuer nach dem (gebundenen) Z. verteilt.
Lexikon der Economics. 2013.