Zuschlagssystem

Zuschlagssystem
Regelungsform der  Steuerertragshoheit zwischen öffentlichen Aufgabenträgern im aktiven Finanzausgleich. Beim Z. wird das Recht zur Wahl und Ausgestaltung öffentlicher Einnahmequellen einem – i.d.R. dem zentralen – Aufgabenträger zugewiesen, anderen Aufgabenträgern aber das Recht eingeräumt, auf die Bemessungsgrundlage oder Abgabeschuld dieser Einnahmequelle einen Zuschlag zu erheben.
- Formen: a) Ungebundenes Z.: Höhe des Zuschlags ist nicht geregelt.
- b) Gebundenes Z.: Höhe des Zuschlags ist begrenzt.
- In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchensteuer nach dem (gebundenen) Z. verteilt.

Lexikon der Economics. 2013.

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